Bevor wir den Kaufvertrag des Grundstücks unterschrieben haben, haben wir uns natürlich über einige Dinge vorher erkundigt. Dazu gehörte auch der Kanalanschluss. Bei dem Kanal am Grundstück handelt es sich um einen reinen Schmutzwasserkanal.

Was bedeutet das? Ganz einfach: in den Kanal darf nur Schmutzwasser entsorgt werden, jedoch kein Regenwasser. Das wiederum bedeutet für uns, dass die Regenwasserentsorgung auf dem Grundstück stattfinden muss. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, auf die wir kurz eingehen möchten.

Muldenversickerung

Bei der Muldenversickerung handelt es sich um die günstigste Form der Regenwasserversickerung. Dabei wird auf dem Grundstück eine Mulde erstellt, in der sich das Regenwasser sammelt und verdunstet oder versickert. An sämtlichen Auslässen des Hauses, der Garage oder dem Carport werden Rinnen in den Boden gegraben, über die das Wasser in die Mulde fließt. Auch wenn man Mulden sehr schön anlegen kann (siehe z.B. https://www.sieker.de/fachinformationen/regenwasserbewirtschaftung/versickerung/article/versickerungsmulden-156.html), würden wir gerne auf diese Art der Versickerung verzichten, da diese uns nicht wirklich zusagt…

Rigolenversickerung

Bei der Rigolenversickerung wird unterirdisch eine Art Behälter (eben die Rigole) eingegraben, in die das Regenwasser über – ebenfalls unterirdische – Leitungen geführt wird. Die Rigole besitzt praktisch Löcher, durch die das Wasser nach und nach versickert (in der Menge, die der Boden aufnehmen kann).

Eine Rigolenversickerung (Quelle: https://www.abwshop.de)

Es gibt zudem Rigolen, bei der man das Regenwasser, dass noch nicht versickert ist, für die Gartenbewässerung o.ä. nutzen kann.

Die Rigolenversickerung ist erheblich teurer (mehrere Tausend Euro), aber dennoch haben wir uns dazu entschieden, dass wir gerne diese Art der Versickerung nutzen würden.

Das Gutachten

Für die Versickerungsfähigkeit des Grundstücks muss zunächst ein Gutachten erstellt werden. Darin wird festgestellt, welche Möglichkeiten man zur Versickerung des Regen- und Niederschlagswassers hat.

Heißt im Klartext: man kann nicht einfach sagen, dass man z.B. eine Muldenversickerung realisiert, wenn das Gutachten besagt, dass lediglich eine Rigolenversickerung möglich ist. Und auch in unserem Gutachten war das Ergebnis anders als erwartet, denn was wir nicht wussten ist, dass wir einen sehr hohen Grundwasserspiegel (1,34m) haben…

An dieser Stelle kurz der Einwurf, dass wir uns ja von Anfang an aufgrund des Kosten/Nutzen-Verhältnisses gegen einen Keller entschieden haben. Durch einen hohen Grundwasserspiegel wären die Kosten nun noch viel höher gewesen, da zum erstellen des Kellers das Wasser abgepumpt und der Keller in einer „weißen Wanne“ hätte gebaut werden müssen…

Niederschlagswasser

Die Versickerungsfähigkeit des Grundstücks ist für das Niederschlagswasser zum Glück ausreichend. Hier müssen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden.

Regenwasser

Bezüglich der Versickerung des Regenwassers fand man im Gutachten folgenden Text:

Versickerung von Regenwasser

Das auf den versiegelten Flächen anfallende Regenwasser kann nicht auf dem Grundstück versickert werden.

Der kf-Wert der liegt zwar im gemäß DVWK-ATV A 138 ((5); u.a. kf-Wert zwischen 1·10-6 und 5·10-3 m/s) zulässigen Bereich, die hohen Grundwasserstände (rd. 37 m ü. NHN) lassen allerdings keine Rigolenversickerung zu, da ein Abstand von 1 m zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand nicht eingehalten werden kann. Für eine Muldenversickerung ist der kf-Wert zu gering.

Und was heißt das nun? Das heißt, dass für uns keine Möglichkeit besteht das Regenwasser, dass auf Haus, Garage und Carport fällt, auf dem Grundstück versickern zu lassen.

Ziemlich Ratlos riefen wir unseren Architekten Herrn Rebitsch an. Wenn der Kanal ja nicht genutzt werden darf, das Regenwasser aber ja auch nicht auf dem Grundstück versickern kann, wo sollen wir mit dem Wasser hin!?

Herr Rebitsch konnte uns aber schnell beruhigen: mit Hilfe des Gutachtens werden wir wohl die Genehmigung dafür erhalten, dass wir das Regenwasser doch in den Kanal entsorgen dürfen. Weiterhin hat der hohe Grundwasserspiegel keine Auswirkungen auf das geplante Bauvorhaben, da er für eine normale Bodenplatte noch niedrig genug liegt.

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